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Grundwasserschutz  >> Cross Compliance

Was ist Cross Compliance?

 

Bezieher von Marktordnungs-Direktzahlungen (seit 2005) sowie

  • Bezieher von bestimmten Zahlungen im Rahmen der ländlichen Entwicklung (seit 2007) und
  • Betriebe, die im Zuge der Weinmarktordnung an der Rodungsregelung oder an Umstellungs- bzw. Umstrukturierungsmaßnahmen teilnehmen (ab 2010), sind verpflichtet, bestimmte Grundanforderungen an die Betriebsführung zu erfüllen und ihre Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu erhalten.

Die Einhaltung dieser anderweitigen Verpflichtungen wird auch als "Cross Compliance" bezeichnet. Die Cross Compliance-Bestimmungen umfassen die Grundanforderungen an die Betriebsführung und den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (inklusive Erhaltung des Dauergrünlandes).

Rechtliche Grundlagen für die Cross Compliance (i.d.g.F.) sind die EU-Ratsverordnung Nr. 73/2009, ABl. Nr. L 30/16, die EU-Ratsverordnung (EG) Nr. 1234/2007, (i.d.F. VO 91/2009, ABl. Nr. L 154/1), die EU-Kommissions-Verordnung Nr. 796/2004, ABl. Nr. L 141/18, die EU-Ratsverordnung Nr. 1698/2005, ABl. Nr. L 277/1, die EU-Kommissions-Verordnung Nr. 1975/2006, ABl. Nr. L 368/74 sowie die nationale INVEKOS-Umsetzungs-Verordnung 2008, BGBl. II Nr. 31/2008.

GRUNDANFORDERUNGEN AN DIE BETRIEBSFÜHRUNG

 

Die Grundanforderungen an die Betriebsführung sind in verschiedenen Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union sowie in darauf aufbauenden Bundes- bzw. Landesgesetzen und -verordnungen geregelt.

 

WICHTIGER HINWEIS: Die Grundanforderungen an die Betriebsführung sind keine im Zuge der GAP-Reform 2003 neu geschaffenen Vorschriften, sondern mussten auch vor 2005 von allen eingehalten werden. Neu jedoch ist die Bindung dieser Vorschriften an die vollständige Gewährung der Marktordnungs- Direktzahlungen bzw. bestimmter Zahlungen im Rahmen der ländlichen Entwicklung und der Weinmarktordnung.

Die Grundanforderungen an die Betriebsführung werden zu folgenden Bereichen zusammengefasst:

    • Umwelt
    • Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen
    • Tierschutz

Das AMA Merkblatt Cross Compliance 2010 finden sie hier

Informationen von www.ama.at


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