Oberflächengewässerschutz >> Blauflächen - Gewässerrandzonen
Blauflächen sind WF-Flächen im Rahmen des ÖPUL in einem regionalen Projekt. Durch ein klar definiertes Maßnahmenbündel, die einheitliche Ausgangssituation und eine abgegrenzte Gebietskulisse ist eine vereinfachte Abwicklung ohne Begutachtung möglich. Die Beantragung der Maßnahme erfolgt durch Voranmeldung im ÖPUL-Herbstantrag und mittels zusätzlichem Antragsformular "Anmeldung von WF-Blau-Flächen im Rahmen des "ÖPUL 2007", das in den Bezirksbauernkammern aufliegt oder von der Homepage des Landes Oberösterreich http://www.land-oberoesterreich.gv.at (Themen/Umwelt/Förderungen) heruntergeladen werden kann.
Zielsetzung
Im Zuge des Oö. Blauflächenprogramms entlang der Gewässer sollen Anreize für Landwirte zur Anlage von extensiv bewirtschafteten Flächen und von Brachen entlang der Gewässer zur Schaffung naturnaher Pufferzonen geschaffen werden. Ziel des Blauflächenprogramms ist es, die Nährstoffbelastung des Gewässers und den Sedimenteintrag durch Schaffung von Pufferzonen tendenziell zu verringern.
Gebietskulisse
Gewässerrandzonen in den Einzugsgebieten von:
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Pram
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Aschach
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Antiesen
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Unterlauf der Gusen
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Innbach
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Trattnach
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Gewässern der Traun - Enns
Teilnahmeberechtigt sind Grundstücke die gemäß Digitaler Katastermappe Anteil an einem Streifen 50 m links und rechts des jeweiligen Gewässers gemäß ÖK 50 haben. Die 50 m Zonen für die Auswahl der Grundstücke reichen jeweils von der Quelle bis zur Mündung und umfassen die landwirtschaftlich genutzten Flächen mit einer Grundstücksgröße.
Übersicht der Auflagenpakete
| Code | Bezeichnung | Häufigkeit Häckseln | Häckselverbot | Prämie |
| O-002-11 | Ackerstilllegung mit einmal Häckseln jedes Jahr | jährlich genau einmal | 1.4. bis 15.9. | 432 € |
| O-002-12 | Ackerstilllegung mit einmal Häckseln alle 2 Jahre | jedes 2. Jahr beginnend mit dem Startjahr | 1.4. bis 15.9. | 373 € |
| O-002-13 | Ackerstilllegung mit einmal Häckseln im Vertragszeitraum | nur im letzten Verpflichtungsjahr | 337 € | |
| O-002-14 | Ackerstilllegung mit zweimaligem Häckseln pro Jahr | 2 mal jährlich | 1.4. bis 15.6 | 471 € |
| O-002-16 | Feldfutternutzung auf Acker | Häckseln nicht zulässig | 556 € |
Nähere Information finden sie hier.
Informationen von Land Oberösterreich (Stand 30.12.2010)
