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Oberflächengewässerschutz  >> Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan

Die nationalen Gewässerbewirtschaftungspläne sollen zusammen mit den Maßnahmenprogrammen (§§ 55e ff) die Erreichung und Erhaltung des guten Zustandes der Gewässer sicherstellen. Sie haben als generelle Planungen die für die Entwicklung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse der Flusseinzugsgebiete Donau, Rhein und Elbe anzustrebende wasserwirtschaftliche Ordnung in möglichster Abstimmung der verschiedenen Interessen darzustellen. Gemäß den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie ist bei der Erstellung der nationalen Gewässerbewirtschaftungspläne die Öffentlichkeit zu beteiligen.

Der erste nationale Gewässerbewirtschaftungsplan ist bis spätestens 22.12.2009 zu erlassen und in der Folge alle 6 Jahre zu überprüfen und zu aktualisieren. Grundlage für die Erlassung des nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes bildet die nach § 55d vorzunehmende Bestandsaufnahme (Ist-Bestandsanalyse und Abweichungsanalyse). Hier sind alle wasserwirtschaftlich bedeutenden Gegebenheiten und vor allem die signifikanten menschlichen Belastungen der Gewässer sowie die voraussehbaren Veränderungen und Entwicklungen darzustellen.

Durch das Lebensministerium wurde der Entwurf der Ist-Bestandsanalyse vorgelegt. Im Oktober erfolgte durch den Landeshauptmann gemäß §§ 55d und 55h WRG 1959 die Meldung der Plausibilitätsprüfung an das Ministerium.   Die Plausibilitätsprüfung wurde beim Amt der Oö. Landesregierung federführend von den Abteilungen Wasserwirtschaft und Wasserrecht durchgeführt. Soweit erforderlich wurden andere berührte Fachabteilungen (Agrar, Naturschutz, Energie, Abfall) beteiligt. Bei der Überprüfung der hydromorphologischen Belastungen von Oberflächengewässern wurde auch der Forsttechnische Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung eingebunden.

Infos von www.land-oberoesterreich.gv.at

Weitere Informationen zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan finden sie hier 


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