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Pflanzen- und Gewässerschutz  >> Maiswurzelbohrer-Verordnung 2012

geplante ÄNderung der Maiswurzelbohrer-Verordnung 2004

 

Die Oö. Landesregierung ändert die Maiswurzelbohrer-Verordnung wie folgt ab:

1. In etablierten Gebieten und den daran anschließenden Zonen der natürlichen Ausbreitung ist die Fruchtfolge so zu gestalten, dass Mais nur höchstens in drei aufeinanderfolgenden Jahren angebaut wird. Hievon ausgenommen ist die Ausbringung von Vorstufen- und Basissaatgut zur Saatmaisproduktion.

2. Im Fall einer chemischen Behandlung der Maiskulturen oder einer Verwendung von gebeiztem Saatgut sind Aufzeichnungen unter Angabe der betroffenen Anbauflächen und der verwendeten Pflanzenschutzmittel zu führen und diese Aufzeichnungen mindestens vier Jahre lang aufzubewahren.

Oberösterreich wurde als Gebiet der natürlichen Ausbreitung eingestuft, daher gilt diese Fruchtfolgeregelung für das gesamte Bundesland.

Bei der Beurteilung der Fruchtfolge ist das Jahr 2011als erstes Jahr zu berücksichtigen. Wenn auf einer Fläche 2011 Mais angebaut war, 2012 und 2013 ebanfalls Mais auf dieser Fläche steht muss 2014 ein Fruchtwechsel vorgenommen werden.

Es gibt nun auch keine Ge- und Verbote hinsichtlich der Verwendung von neonicotinoidgebeiztem Saatgut mehr.

Wichtig: Beim erstmaligen Maisanbau nach einer "Wurzelbohrer-ungefährlichen" Vorfrucht (z.B.: Getreide) ist aufgrund pflanzenschutzrechtlicher Zulassungsbestimmungen die Verwendung von sondergebeiztem Saatgut verboten.

Zur Drahtwurmbekämpfung steht die Sonderbeizung nach wie vor zur Verfügung. Die Beurteilung der Drahtwurmgefährdung obliegt dem Bewirtschafter.

Maiswurzelbohrer-Verordnung in der Fasssung vom 30.01.2012

Ausbringung des Saatgutes

Der Landwirt wird auf dem Sackanhänger über die neuen Auflagen für die Ausbringung des Saatgutes informiert. Unter der Adresse http://www.ages.at/ages/landwirtschaftliche-sachgebiete/pflanzenschutzmittel/aktuelles/merkblatt-insektizid-gebeiztes-saatgut/ ist ein Merkblatt dazu abrufbar. Auch im Pflanzenschutzmittelregister sind die dazugehörigen abrufbar.

Folgendes ist zu beachten

o Bei der Ausbringung des Saatgutes mit pneumatischen Sämaschinen ("Saugluftsysteme") darf ausschließlich eine abdriftmindernde Technik bezüglich der Abluftführung verwendet werden. Die dazu zugelassenen Geräte bzw. Nachrüstsätze sind in einem Erlass des Landwirtschaftsministeriums angeführt (http://www.ages.at/ages/landwirtschaftliche-sachgebiete/pflanzenschutzmittel/pflanzenschutzgeraete/).

o Neonicotinoidbehandeltes Saatgut darf bei Windgeschwindigkeiten über 5 m/s (18 km/h) nicht ausgebracht werden.

o Zur Vermeidung von mechanischer Belastung des Saatgutes dürfen die Säcke nicht geworfen oder gestürzt werden.

o Beim Befüllen der Säbehälter ist darauf zu achten, dass eventueller Staub aus dem Saatgutsack nicht mit eingeleert wird bzw. in angrenzende Pflanzenbestände (insbesondere blühende Randstreifen, Feldraine, etc.) verfrachtet wird.

o Ein Befahren von angrenzenden Flächen mit blühenden Pflanzenbeständen mit eingeschaltetem Gebläse ist nicht erlaubt (Achtung auf Blühstreifen, angrenzende Wiesen mit blühendem Löwenzahn, etc.).

o Es darf keine Aussaat erfolgen, wenn die Gefahr der Staubabdrift in benachbarte blühende Pflanzenbestände besteht. Zur Maissaat können Raps, Löwenzahn und viele Obstbäume blühen - es darf hier keine Abdrift in diese Bestände geben. Es darf nicht neben in Windrichtung liegenden Flächen mit blühenden Pflanzenbeständen gesät werden.

o Die leeren Saatgutsäcke müssen fachgerecht entsorgt werden, d.h. diese können im örtlichen Altstoffsammelzentrum abgegeben werden.

o Da das gebeizte Saatgut auch giftig für Vögel ist, müssen verschüttete Körner entfernt werden. Das behandelte Saatgut muss vollständig mit Erde bedeckt werden, es dürfen keine Körner an der Bodenoberfläche liegen bleiben. In der Praxis kann es passieren, dass zu Beginn oder Ende der Saat Körner nicht mehr in die Erde gelangen, auch diese müssen entfernt werden.

Es wird auch im nächsten Jahr das Bienenprojekt MELISSA fortgesetzt. In den letzten Jahren gab es vereinzelt Schäden an Bienen durch neonicotinoide Beizen.

Die oben geschilderten Anwendungsbedingungen müssen genauestens eingehalten werden!

Allgemeines

Der Maiswurzelbohrer tritt seit 2007 in Oberösterreich auf. Er wird von der EU als Quarantäneschadorganismus gesehen und unterliegt der besonderen Beobachtung und Bekämpfung. Im Jahr 2007 wurden 64 Käfer gefangen, 2008 waren es 266, 2009 waren es 216, heuer wurden in 120 Fallen 127 Käfer festgestellt. Der Schwerpunkt des Befalls liegt im Bezirk Perg in den Anbaugebieten entlang der Donau. Weiters wurden erneut Käfer im Raum Feldkirchen/Goldwörth festgestellt. An der Grenze zu Deutschland liegt der Schwerpunkt des Auftretens in Suben gingen. Auch im benachbarten Bayern gibt es Funde. Der Maiswurzelbohrer tritt dort besonders stark auf, wo langjährig Mais auf Mais gebaut wird. Deshalb ist eine geregelte Fruchtfolge die beste Bekämpfung.



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